Beitragsordnung
Ernst Busch-Gesellschaft e. V.
Beitragsordnung in der Fassung vom 18.02.2011
1. Mitgliedsbeiträge werden von allen Mitgliedern einschließlich juristischen Personen erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Der jährliche Regelbeitrag beträgt für natürliche Personen 25,00 Euro, für juristische Personen 60,00 Euro. Der jährliche Beitrag für Fördernde Mitglieder beträgt mindestens 30.00 Euro.
Im Fall von Arbeitslosigkeit, Sozialhilfeempfang oder ähnlichem kann der Vorstand eine Stundung, Reduzierung oder befristete Befreiung von der Beitragszahlung beschließen.
Über Änderungen der Beitragshöhe beschließt die Mitgliederversammlung.
2. Der Beitrag ist jährlich in Entsprechung zum Kalenderjahr fällig.
Falls eine einmalige Zahlung für das ganze Jahr nicht möglich ist, kann quartalsweise gezahlt werden. Die Beitragszahlung muß bis Mitte des Jahres bzw. bis Mitte des jeweiligen Quartals erfolgen.
Der Beitrag kann bar bezahlt oder auf das Konto der Ernst Busch-Gesellschaft e.V bei der
GLS Bank Bochum
Kontonummer 1138 4652 00
BLZ 430 609 67,
überwiesen werden. Einzugsverfahren ist ebenfalls möglich.
Der/die Schatzmeister/in führt Beitragslisten.
3. Beitragsrückstand von mehr als einem Jahr führt zum Ausschluß. Die Entscheidung darüber trifft die Mitgliederversammlung.
4. Diese Beitragsordnung wurde am 7.12.2001 von der Mitgliederversammlung beschlossen und mit Eintragung der neugefassten Satzung im Vereinsregister am 18.2.2011 sowie am 4.7.2012 formell angepasst.
<Aufnahmenantrag>